Beglaubigte
Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Häufig geben Behörden vor, dass Übersetzungen von bestimmten Dokumenten in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen. Manchmal spricht man auch von zertifizierter oder amtlicher Übersetzung. Die Übersetzer:innen von Schleicher Sprachservice sind vom Landgericht Frankfurt am Main dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Falls Sie sich fragen, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wenden Sie sich einfach an uns. Wir wissen, wann eine Übersetzung beglaubigt werden muss und helfen Ihnen gerne weiter.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von speziell dazu ermächtigten Fachübersetzer:innen erstellt werden. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel wird ein einschlägiges Studium gefordert oder es muss eine gesonderte Prüfung abgelegt werden. Schleicher Sprachservice hat seinen Sitz in Hessen – dort ist das staatliche Prüfungsamt in Darmstadt für die Abnahme der Prüfung zuständig.

Die beglaubigte Übersetzung sorgt grundsätzlich für Rechtssicherheit, weil deren Richtigkeit unterstellt wird. So wird eine Richterin, die sich Ärger mit Rechtsanwält:innen ersparen will, die gerne mal in Strafverfahren die Richtigkeit von Übersetzungen anzweifeln, lieber gleich eine beglaubigte Übersetzung anfordern, um auf der sicheren Seite zu sein. Ansonsten kann es nämlich sein, dass sie sich die Richtigkeit der Übersetzungen von einem Sachverständigen bestätigen lassen muss, was Zeit, Geld und Nerven kostet.

Die von Schleicher Sprachservice erstellten beglaubigten Übersetzungen enthalten eine Überschrift, die die Übersetzung als beglaubigt ausweist, und sind von dem beglaubigenden Übersetzer unterschrieben und mit seinem amtlichen Rundstempel versehen. Außerdem sind sie fest mit dem Ausgangstext verbunden, sodass von vornherein keine Missverständnisse entstehen können.

Immer dann, wenn eine Behörde das vorgibt. Das ist der Fall bei den meisten Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurteilen. Auch Übersetzungen von Handelsregisterauszügen oder Vollmachten sollten in der Regel beglaubigt sein. Eines ist jedenfalls klar: Schaden kann ein Beglaubigungsvermerk nie!

Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?

Vor allem Dokumente, die bei Ämtern vorgelegt werden, müssen beglaubigt werden. Am häufigsten beglaubigen wir Übersetzungen von: 

So sieht unser Beglaubigungsvermerk aus

Urkunden

Es gibt zahlreiche Arten von Urkunden, die übersetzt werden müssen – und wir haben vermutlich schon alle zumindest ein Mal übersetzt. Da eine Urkunde meistens bei einem Amt oder einer offiziellen Stelle vorgelegt werden muss, ist es besser, sie beglaubigt übersetzen zu lassen. Das Frankfurter Übersetzungsteam von Schleicher Sprachservice steht Ihnen gerne dafür zur Seite.

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Zumindest immer dann, wenn es verlangt wird. Häufig geben Behörden oder Gerichte vor, dass eine Übersetzung in beglaubigter Form vorgelegt werden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Urkunde durch einen amtlich zugelassenen Fachmann übersetzt wird, der weiß, was er tut. Außerdem kann der Empfänger sich so darauf verlassen, dass die Übersetzung korrekt ist.

 

Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ausländische Urkunden in Deutschland vorgelegt werden müssen. Umgekehrt kann auch verlangt werden, dass eine in Deutschland erteilte Urkunde in übersetzter und beglaubigter Form im Ausland vorgelegt werden muss.

Die beglaubigte Übersetzung wird untrennbar mit dem Original verbunden

Was es bei beglaubigten Übersetzungen
sonst noch zu beachten giLt

So sollte der Sozialstaat – erstmalig im postindustriellen England – die Bevölkerung umfassend absichern. Einen Preis, den die Bürger dafür zahlen müssen, ist ein gewisses Maß an Bürokratie. Denn eine Behörde muss erst einmal alle Bürger erfassen, um sie dann auch versorgen zu können.

Wer aber glaubt, dass der Papierkrieg erst mit der Geburt eines Menschen anfängt, der täuscht sich. Wenn Sie z.B. als gleichgeschlechtliches Paar ein Kind im Rahmen einer intendierten Elternschaft adoptieren wollen, dann sind sie schon mittendrin im Behördendschungel, bevor das Kind überhaupt geboren und seine Geburtsurkunde erstellt ist.

 

Andersherum wird genauso ein Schuh daraus: Bei einem Todesfall fangen die Behördengänge häufig erst nach der Ausstellung der Sterbeurkunde so richtig an. Denken Sie nur an Erbschaften mit Auslandsbezug! Und zwischen diesen beiden Ereignissen gibt es eine Vielzahl von Anlässen, die behördlich registriert werden wollen: Heirat, Scheidung, Einbürgerung, Namensänderung, Änderung der Staatsbürgerschaft, Änderung des Geschlechts, Anmeldung des Wohnsitzes usw.

 

 

Auch in Gerichtsverfahren werden häufig beglaubigte Übersetzungen von Urkunden oder Schriftsätzen angefordert. Für den Rechtsverkehr mit dem Ausland gibt es dann noch besondere Vorschriften: Zum Beispiel kann eine Apostillierung oder Legalisation erforderlich werden.

 

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Erst der amtliche Rundstempel verleiht einer beglaubigten Übersetzung Rechtskraft

Ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt? WIE HEISST ES DENN RICHTIG?

Die Lage ist unübersichtlich. Während man als Sprachmittler mit beruflichem Sitz in Frankfurt, der im Land Hessen beglaubigte Übersetzungen erstellen darf, als „ermächtigter Übersetzer“ bezeichnet wird, ist man in Berlin in der gleichen Position ein „beeidigter Übersetzer“. Aber kein echter Föderalismus ohne Bayern: Dort ist man „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“. Auch die Zuständigkeiten sind ein bunter Flickenteppich: Während in Thüringen der Präsident des Landgerichts für die Beeidigung zuständig ist, ist es in Hamburg die Behörde für Sport und Inneres.

 

Reiner Schleicher und Myriam Ahmad-Schleicher sind beim Landgericht Frankfurt eingetragen und sind deswegen als Übersetzer „ermächtigt“. Diese Ermächtigung gilt deutschlandweit. 

 

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