Fit Fürs Ausland
mit der Apostille

Wann brauche ich eine Apostille für eine Übersetzung?

Wenn Sie eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, ist es oft notwendig, sie mit einer Apostille zu versehen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Stichpunkte zur Apostille aufgelistet:

Hier werden die Apostillen für Frankfurt erstellt

Apostille – Good to know

Die Apostille soll die internationale Verwendung von amtlichen Dokumenten erleichtern. Laut Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961, dem mittlerweile eine beträchtliche Zahl an Staaten beigetreten ist, ist es für die meisten Zielländer ausreichend, eine Apostille einzuholen. Auf diese Weise erspart man sich das Verfahren einer Legalisation, das häufig mit dem Gang zu einem Konsulat oder einer anderen Auslandsvertretung verbunden ist und meist viel Zeit in Anspruch nimmt.

 

 

Wenn Sie eine von Schleicher Sprachservice erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, können Sie mithilfe der Apostille sicherstellen, dass diese dort auch anerkannt wird. Die Apostille darf nur für eine von einem ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer erstellte Übersetzung eingeholt werden. In der Regel geschieht dies bei dem Landgericht, bei dem der Übersetzer ermächtigt ist. Das ist in unserem Fall das LG Frankfurt. Es kann übrigens etwas dauern, bis die Apostille erteilt ist. Planen Sie also  ausreichend Zeit hierfür ein.

Reicht die Apostille immer aus?

Wenn der Staat, für den Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, kann eine Legalisierung erforderlich werden. Dieser Vorgang nimmt mehr Zeit in Anspruch als die Apostillierung und verursacht auch höhere Kosten. In der Regel erfolgt eine Legalisation durch das Landgericht, an die sich eine Überbeglaubigung durch die jeweilige Auslandsvertretung anschließt. Viele Länder haben ein Konsulat in Frankfurt, das die Legalisierung übernimmt, in manchen Fällen muss man dagegen die Botschaft in Berlin einschalten.

Wir klären mit Ihnen, ob Sie eine Apostille oder Legalisierung benötigen.

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